Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines und Geltungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der Pollermax GmbH.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer / Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer / Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Pollermax GmbH maßgebend.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen.

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Pollermax GmbH sind freibleibend. Durch eine Bestellung, die auf der Grundlage eines Angebotes der Pollermax GmbH erfolgt, kommt noch kein Vertrag zustande. Ein Vertragsschluss erfolgt erst mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Waren durch die Pollermax GmbH.

Muster, Prospekte, technische Beschreibungen und Skizzen bleiben Eigentum der Pollermax GmbH. Sie dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich als annähernde und keinesfalls als zugesicherte Eigenschaften zu betrachten. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat die Pollermax GmbH nur einzustehen, wenn sie sie veranlasst hat. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat.

 

3 Preise und Zahlung

1.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die vereinbarten Preise ab Lager, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Kosten der Verpackung und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zu einer angemessenen Anpassung der vereinbarten Preise wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten ist die Pollermax GmbH berechtigt, wenn die geschuldete Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird und der Käufer/Besteller die zeitverzögerte Erbringung zu vertreten hat. Ist im Vertrag ein Liefertermin vereinbart, so ist dieser Termin für die Berechnung der Viermonatsfrist maßgeblich.

2.
Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung zu zahlen.
Bei verspäteter Zahlung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

4 Lieferzeit

1.
Der Beginn der von der Pollermax GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers / Bestellers voraus.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht aus dem Verantwortungsbereich der Pollermax GmbH stammen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Lieferungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern der Pollermax GmbH eintreten.

2.
Kommt der Käufer / Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Poller Max GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer / Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.
Die Pollermax GmbH haftet im Fall eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

4.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers / Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers / Bestellers an diesen versand, so geht mit der Absendung an den Käufer / Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Käufer / Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

6 Eigentumsvorbehalt

1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / der Werklohnforderung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Pollermax GmbH.

2.
Der Käufer / Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer / Besteller schon jetzt an die Pollermax GmbH in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer / Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Pollermax GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Ein Einzug der Forderung wird jedoch nicht erfolgen, solange der Käufer / Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

 

7 Gewährleistung

1.
Gewährleistungsrechte bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2.
Ist der Käufer / Besteller ein Unternehmer i.S.d. § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gilt folgendes:

a.
Gewährleistungsansprüche des Käufers / Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der Pollermax GmbH gelieferten Ware beim Käufer / Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Pollermax GmbH beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Pollermax GmbH einzuholen.

3.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird die Pollermax GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Pollermax GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer / Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unterlassener Wartung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer / Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6.
Ansprüche des Käufers / Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der Pollermax GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers / Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.
Rückgriffsansprüche des Käufers / Bestellers gegen die Poller Max GmbH bestehen nur insoweit, als der Käufer / Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Käufers / Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Abs. 6 entsprechend.

8.
LED-Leuchtkörper sind Verbrauchsgegenstände und unterliegen nicht der Gewährleistung.

9.
Batterien und Akkus sind ein Verbrauchsartikel und unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

8 Haftungsbeschränkungen

Weitergehende Ansprüche des Käufers / Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei pflichtwidrigen und vom Verkäufer zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9 Sonstiges

1.
Alle Verträge zwischen dem Käufer / Besteller und der Pollermax GmbH und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern es sich beim Käufer / Besteller um einen Unternehmer i.S.d. § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt, der Geschäftssitz der Pollermax GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand 06.01.2022

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