Zertifizierte Poller: Prüfnormen und Crashtest-Nachweise

Wer Hochsicherheitspoller auswählt, braucht einen nachvollziehbaren Nachweis der Anprallleistung. Die Bezeichnung „zertifizierte Poller" allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend sind die angewendete Prüfnorm, das dokumentierte Ergebnis und die genaue Ausführung einschließlich Fundament. PollerMax unterstützt Sie bei der Auswahl und liefert die passende Polleranlage direkt aus eigener Fertigung in Heek.

Dokumentierte Crashtests ⟶Nachweise anfragen
Lkw nach einem Anprallversuch an einer Fahrzeugsicherheitsbarriere

Was weist ein Crashtest bei Pollern nach?


Bei einem Anprallversuch trifft ein Prüffahrzeug unter festgelegten Bedingungen auf die Barriere. Fahrzeugmasse, Geschwindigkeit, Anprallwinkel und die gemessene Eindringtiefe gehören zu den wesentlichen Angaben. Das Ergebnis bezieht sich auf die geprüfte Konfiguration und die Bedingungen dieses Versuchs.

Ein Prüfbericht dokumentiert den Versuch. Ein Zertifikat oder eine Prüfbescheinigung kann dessen Ergebnis zusammenfassen. Eine Prüfung nach einer Norm ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer umfassenden Produktzertifizierung. Lassen Sie sich deshalb den konkreten Nachweis zur angebotenen Ausführung zeigen.

Prüfnormen für Poller: Prüfung und Planung haben unterschiedliche Aufgaben


ISO 22343-1

ISO 22343-1:2023 behandelt Leistungsanforderungen, Fahrzeuganprallprüfung und Bewertung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren. In Deutschland liegt sie als DIN ISO 22343-1:2025-04 vor.

ISO 22343-2 und DIN SPEC 91414-2

ISO 22343-2:2023 behandelt die Auswahl, Installation und Nutzung solcher Barrieren. Für die Planung des Zufahrtsschutzes ist außerdem DIN SPEC 91414-2:2022-11 relevant. Diese Dokumente ersetzen keinen Crashtestnachweis.

IWA 14-1 und PAS 68

IWA 14-1:2013 und PAS 68:2013 begegnen Ihnen weiterhin in bestehenden Nachweisen. Ein älterer Prüfbericht dokumentiert weiterhin den damaligen Versuch. Ob er für ein konkretes Projekt akzeptiert wird, hängt von den Anforderungen und der Übereinstimmung mit der angebotenen Ausführung ab. Er wird dadurch nicht zu einem Nachweis nach ISO 22343-1.

ASTM F2656 und DIN SPEC 91414-1

ASTM F2656/F2656M ist ein weiteres Regelwerk für Anprallprüfungen mit eigenen Klassifizierungen. DIN SPEC 91414-1 behandelt dagegen Anforderungen und Prüfungen für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Die im Nachweis genannte Ausgabe ist jeweils mit zu beachten.

Prüffahrzeug vor einem Anprallversuch auf dem Prüfgelände

So lesen Sie einen Prüfcode


Ein Prüfcode fasst zentrale Versuchsbedingungen und Ergebnisse zusammen. Lesen Sie ihn stets zusammen mit der genannten Norm und dem zugehörigen Bericht. Wichtig sind Fahrzeugart und -masse, Anprallgeschwindigkeit, Winkel sowie die nach dem jeweiligen Verfahren gemessene Eindringtiefe. Je nach Norm kommen weitere Angaben hinzu, etwa zur Verteilung größerer Trümmerteile.

Die Eindringtiefe beschreibt eine normbezogene Messgröße. Sie ist weder pauschal der Weg der Fahrzeugfront noch der notwendige Sicherheitsabstand zu Menschen, Ständen oder Gebäuden. Auch ein negativer Messwert bedeutet nicht, dass keinerlei Fahrzeugteile die Sperrlinie überschritten haben.

Prüffahrzeug nach einem Crashtest bei CTS

Was M30 und M50 bei Pollern aussagen


Im ASTM-System stehen die Geschwindigkeitsstufen 30 und 50 für 30 beziehungsweise 50 Meilen pro Stunde, also ungefähr 48 und 80 km/h. Für die Bewertung sind zusätzlich Fahrzeugklasse, Eindringklasse und Normausgabe erforderlich.

Eine Modellbezeichnung wie M30 oder M50 ist für sich genommen kein Nachweis einer Prüfung nach ASTM. Die hier dokumentierten SecureLine-Prüfungen erfolgten nach IWA 14-1:2013. Entscheidend sind die genaue Produktbezeichnung und das Ergebnis im jeweiligen Nachweis. Auch bei gleicher Prüfgeschwindigkeit können unterschiedliche Bauarten unterschiedliche Eindringtiefen aufweisen.

Passende Ausführung und Nachweise anfragen

Senden Sie uns Ihre Leistungsbeschreibung oder einen Lageplan mit den Anforderungen an den Zufahrtsschutz. Wir unterstützen Sie bei der Produktauswahl und stellen die verfügbaren Nachweise zur vorgesehenen Ausführung zusammen. Auf Wunsch erhalten Sie die komplette Anlage einschließlich Einbau, Inbetriebnahme und Wartung aus einer Hand.

Nachweise anfragen ⟶
Hochsicherheitspoller SecureLine

Crashgeprüfte Hochsicherheitspoller von PollerMax


Mit SecureLine bieten wir Hochsicherheitspoller für unterschiedliche Betriebsabläufe: hydraulisch versenkbar für regelmäßige Durchfahrten, halbautomatisch für gelegentliche Öffnungen und statisch für Bereiche ohne laufenden Fahrzeugverkehr. Unsere statischen SecureLine-Poller sind standardmäßig entnehmbar.

BikeLine verbindet eine Fahrradabstellmöglichkeit mit geprüfter Anprallleistung nach ISO 22343-1:2023. Die nachfolgende Übersicht nennt die vier dokumentierten Prüfungen. Ein Prüfwert darf nicht ohne Nachweis von einer Bauart oder Variante auf eine andere übertragen werden.

Verkehrspoller zur Zufahrtsregelung erfüllen eine andere Aufgabe als Hochsicherheitspoller. Für eine geforderte Anprallleistung wählen wir die nachgewiesene Ausführung passend zum Schutzbedarf aus.

Dokumentierte Crashtests von PollerMax


Die folgenden Angaben stammen aus den vier vorliegenden Zertifikaten von CTS crashtest-service. Produktnamen und Code-Schreibweisen entsprechen den Dokumenten. Alle vier Prüfungen verwenden die Fahrzeugklasse N2A, 7.200 kg und einen Anprallwinkel von 90°.

Produkttyp im ZertifikatPrüfnormkm/hPrüfcode wie abgedruckt
Secureline 1000-HYIWA 14-1:201348V/7200[N2A]/48/90:-0.2
Secureline 270 HYIWA 14-1:201380V/7200[N2A]/80/90/0.7
SecureLine 270 ST M50IWA 14-1:201380V/7200[N2A]/80/90:5.8
BikeLineISO 22343-1:202348V/7200[N2A]/48/90:-0.1/15.3

Die Codezeile für Secureline 270 HY enthält im Zertifikat vor 0.7 einen Schrägstrich. Diese Schreibweise wird hier unverändert wiedergegeben. Die dokumentierte Eindringtiefe beträgt 0,7 m. Beim statischen SecureLine 270 ST M50 beträgt sie 5,8 m; beide Werte dürfen nicht verwechselt werden.

Zertifikate und zugehörige Prüfberichte

  • Secureline 1000-HY: TC-12165-3510-19368 vom 30.04.2020; Prüfung am 22.04.2020; Prüfbericht 12165-3510-19368.
  • Secureline 270 HY: TC-12165-3706-19474 vom 25.11.2020; Prüfung am 11.11.2020; Prüfbericht 12165-3706-19474.
  • SecureLine 270 ST M50: TC-12165-4014-19587 vom 15.04.2021; Prüfung am 15.03.2021; Prüfbericht 12165-4014-19587.
  • BikeLine: TC-12165-4961-20145-DE vom 07.01.2025; Prüfung am 19.12.2024; Prüfbericht 12165-4961-20145-DE.

Die Zertifikate gelten jeweils nur in Verbindung mit dem genannten Prüfbericht. Sie dokumentieren die bestandene Anprallprüfung; Einbauvorgaben und Übertragbarkeit auf den Standort sind anhand der technischen Unterlagen zu prüfen. Die Nachweise zur gewünschten Ausführung stellen wir Ihnen auf Anfrage zusammen.

Einbau eines Pollers mit dem Saugbagger

Fundament und Standort gehören zur Lösung


Der sichtbare Poller ist nur ein Teil des Systems. Fundament, Verankerung, Untergrund und Anordnung beeinflussen die Leistung. Abweichungen vom geprüften Aufbau müssen fachlich bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Bei der Standortplanung betrachten wir außerdem seitliche Umfahrungen, lichte Durchgangsbreiten, Rettungszufahrten und den Abstand zu den geschützten Bereichen. Eine geringe Eindringtiefe ersetzt diese Planung nicht.

Wir fertigen die vorgesehenen Poller- und Fundamenteinheiten im Werk vor und bieten den Einbau mit Georadar und Saugbagger an. Steuerung, Bedienung und Notbetrieb stimmen wir auf das Projekt ab. Ein Crashtest allein weist die Betriebssicherheit dieser Funktionen nicht nach.

Diese Unterlagen helfen bei der Auswahl


Fordern Sie den Prüfbeleg mit Normausgabe, vollständiger Bewertung, Prüfstelle, Datum und Berichtsnummer an. Die Modellbezeichnung muss zur angebotenen Ausführung passen. Zeichnungen und Montagevorgaben sollten den Aufbau einschließlich Fundament nachvollziehbar machen.

Zusätzlich benötigen Sie die technischen Daten sowie das vorgesehene Bedien-, Notbetriebs- und Wartungskonzept. Bei Zweifeln an einem Nachweis lässt sich dessen Zuordnung über die benannte Prüfstelle klären. Ob ein vollständiger Bericht bereitgestellt werden kann und welche Unterlagen das Projekt verlangt, stimmen wir mit Ihnen ab.