Anti-Terror-Poller: geprüfter Zufahrtsschutz gegen Fahrzeugangriffe
Crashgeprüfte Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Innenstädte, Veranstaltungen und kritische Infrastruktur. Mit nachgewiesener Anprallleistung des Gesamtsystems.
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Anti-Terror-Poller, fachlich präziser crashgeprüfte Fahrzeugsicherheitsbarrieren, sollen Menschen und schutzbedürftige Bereiche gegen unbefugtes oder gezielt beschleunigtes Einfahren schützen. Bei uns bildet dafür die SecureLine die Produktbasis. Entscheidend ist die im realen Anprallversuch nachgewiesene Leistung des Gesamtsystems aus Poller, Fundament und geprüfter Einbausituation.
Entscheidend ist der Crashtest-Nachweis des Gesamtsystems, nicht allein Durchmesser, Gewicht oder Optik.
Ein Anti-Terror-Poller ist eine Fahrzeugsicherheitsbarriere, deren Widerstand gegen einen definierten Fahrzeuganprall praktisch geprüft wurde. Im Test trifft ein reales Prüffahrzeug mit festgelegter Masse, Geschwindigkeit und Anprallwinkel auf das System. Gemessen wird unter anderem, wie weit das Fahrzeug die definierte Sperrlinie überschreitet.
Der Begriff „Anti-Terror-Poller“ wird im Markt häufig verwendet. In Planung und Ausschreibung sind Bezeichnungen wie Hochsicherheitspoller, Fahrzeugsicherheitsbarriere oder Zufahrtsschutz fachlich präziser. Bei uns gilt: Wenn Schutz gegen Fahrzeugangriffe gefordert ist, wird die SecureLine oder das BikeLine als Grundlage verwendet.

Öffentliche Räume, Veranstaltungsflächen, Fußgängerzonen, Behörden- und Gewerbeobjekte müssen häufig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Lieferverkehr oder andere berechtigte Fahrzeuge erreichbar bleiben. Genau diese Durchfahrten können eine Lücke im Schutzkonzept bilden.
Deshalb wird nicht nur ein einzelner Poller betrachtet, sondern die komplette Sperrlinie mit Anfahrwegen, beweglichen Durchfahrten, festen Barrieren und den Schutzzielen hinter der Sperre. Entscheidend sind insbesondere mögliche Anfahrgeschwindigkeit, Schutzziel, zulässige Eindringtiefe und die Zahl der erforderlichen beweglichen Durchfahrten.

Ein normaler Absperr- oder Verkehrspoller dient in erster Linie der Verkehrslenkung und Zufahrtskontrolle. Ein crashgeprüfter Hochsicherheitspoller besitzt darüber hinaus einen dokumentierten Anprallnachweis für eine konkrete Systemkonfiguration.
Optisch können beide Systeme ähnlich aussehen. Maßgeblich sind deshalb der vollständige Prüfcode und das zugehörige Zertifikat. Für reine Parkraum- oder Verkehrsregelung sind Hochsicherheitspoller häufig nicht erforderlich; dafür stehen bei uns andere Produktlinien zur Verfügung.

Die Bezeichnungen M30 und M50 dienen bei uns zur Unterscheidung der Leistungsstufen. Für die technische Bewertung ist immer der vollständige Prüfcode im Zertifikat der konkreten Ausführung maßgeblich. Für statische SecureLine-Ausführungen gelten eigene Prüfwerte.
| SecureLine-Ausführung | Prüffahrzeug | Geschwindigkeit | Winkel | Eindringtiefe |
|---|---|---|---|---|
| HY-M30 | 7.200 kg / N2A | 48 km/h | 90° | -0,2 m |
| HY-M50 | 7.200 kg / N2A | 80 km/h | 90° | 0,7 m |
Viele bestehende Fahrzeugsicherheitsbarrieren wurden nach IWA 14-1:2013 geprüft. Auch die oben genannten SecureLine-Prüfwerte sind in dieser Systematik dokumentiert. IWA 14-1:2013 ist inzwischen zurückgezogen und wurde durch ISO 22343-1:2023 als aktuelle internationale Norm für Leistungsanforderungen, Anprallprüfung und Leistungsbewertung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren ersetzt.
PAS 68:2013 ist eine ältere britische Prüfspezifikation und ebenfalls zurückgezogen. Bestehende, korrekt durchgeführte Prüfungen werden dadurch nicht nachträglich in einen neuen Prüfcode umgerechnet. Maßgeblich bleibt die Spezifikation, nach der die konkrete Ausführung geprüft und dokumentiert wurde.

Ein Anprallversuch bewertet nicht nur das sichtbare Sperrelement. Die auftretende Energie wird über das Pollersystem und die Fundamentierung in den Untergrund eingeleitet. Der Prüfnachweis bezieht sich deshalb auf die getestete Gesamtkonfiguration.
Werden Fundamentierung, Abstände oder andere maßgebliche Einbaudetails gegenüber der geprüften Konfiguration verändert, kann die nachgewiesene Leistung nicht ohne Weiteres übertragen werden. Bei unserer SecureLine wird das abgestimmte Fundamentsystem deshalb als Bestandteil der Gesamtlösung mitgeliefert und werkseitig vorbereitet. Wir bieten jedoch auch Sonderlösungen an, diese werden im Projektablauf eingebunden.
Die Sperrlinie ist die gedachte Linie, an der die Fahrzeugsicherheitsbarriere angeordnet ist und auf die sich die gemessene Eindringtiefe bezieht. Für einen wirksamen Zufahrtsschutz muss diese Linie als Gesamtsystem betrachtet werden.
Mauern, geeignete Höhenversätze, feste Poller oder andere ausreichend widerstandsfähige bauliche Elemente können in das Schutzkonzept einbezogen werden. Die im Crashtest gemessene Eindringtiefe ist dabei ein wichtiger Planungswert, aber nicht automatisch mit dem gesamten erforderlichen Sicherheitsabstand gleichzusetzen. Der Abstand zu Menschen, Fassaden, Bühnen oder anderen Schutzzielen muss standort- und risikobezogen festgelegt werden.
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Neben den automatisch versenkbaren SecureLine-Pollern kann unsere BikeLine in geeigneten Projekten als gestalterischer Lückenschluss eingesetzt werden, beispielsweise zwischen einer beweglichen Durchfahrt und einem ausreichend widerstandsfähigen seitlichen Abschluss wie einem Gebäude oder einer anderen festen Begrenzung.
Die BikeLine wurde in eigener Konfiguration nach ISO 22343-1:2023 geprüft. Im Anprallversuch mit einem Prüffahrzeug der Klasse N2A bei 48 km/h wurde die Leistungsbewertung V/7200[N2A]/48/90:-0,1/15,3 erreicht. Damit lässt sich die BikeLine nicht nur als funktionales Stadtmöbel beziehungsweise Fahrradbügel, sondern, bei passender Planung und geprüfter Einbausituation, als Bestandteil einer geschlossenen Sicherungslinie einsetzen.
Die SecureLine bleibt bei uns die Grundlage für bewegliche Hochsicherheitsdurchfahrten. BikeLine wird ergänzend und projektspezifisch in das Gesamtkonzept eingebunden.
| Schritt | Was wird geklärt? | Ergebnis für die Planung |
|---|---|---|
| 1. Schutzziel und Schutzbedarf | Wer oder was soll geschützt werden? Welche Nutzung und Personendichte liegen vor? | Grundlage für das erforderliche Schutzniveau |
| 2. Perimeter und Anfahrwege | Wo verläuft die Sperrlinie? Welche Anfahrwege und realistischen Geschwindigkeiten sind möglich? | Anordnung der Barrieren und erforderliche Leistungsstufe |
| 3. Abstände und Durchfahrten | Welche Bereiche liegen hinter der Sperre? Wer muss passieren: Feuerwehr, Rettungsdienst, Lieferverkehr? | Zulässige Eindringtiefe und Zahl beweglicher Poller |
| 4. Randbedingungen und Betrieb | Leitungen, Untergrund, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Steuerung, Notbetrieb und Wartung | Machbarkeit, technische Ausführung und Betriebsablauf |
Ob ein Standort einen crashgeprüften Hochsicherheitspoller benötigt, ergibt sich aus Schutzbedarf und Zufahrtsschutzkonzept. Zu prüfen ist unter anderem, ob Fahrzeuge das Schutzziel direkt erreichen können, welche Geschwindigkeit auf dem Anfahrweg realistisch ist, wie viele Menschen sich im Schutzbereich aufhalten und welche Folgen ein Durchbruch hätte.
Geht es dagegen ausschließlich darum, unerwünschtes Parken zu verhindern oder eine Zufahrt organisatorisch zu regeln, ist ein Hochsicherheitssystem häufig nicht erforderlich.

Crashgeprüfte Fahrzeugsicherheitsbarrieren werden insbesondere dort eingesetzt, wo Menschenmengen oder besonders schutzbedürftige Objekte gegen unbefugtes Einfahren beziehungsweise Fahrzeugangriffe abgesichert werden sollen. Typische Einsatzorte sind Innenstädte und Fußgängerzonen, Stadien und Veranstaltungsflächen, Behörden- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- und Unternehmensstandorte sowie Objekte der kritischen Infrastruktur.
In vielen Projekten besteht eine wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Lösung aus wenigen automatisch versenkbaren SecureLine-Durchfahrten und festen beziehungsweise ergänzenden Sicherungselementen entlang des übrigen Perimeters.
| Punkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Schutzziel und Schutzbedarf | Begründet, warum eine bestimmte Anprallleistung gefordert wird. |
| Prüfspezifikation und Prüfcode | Sorgt dafür, dass technisch vergleichbare Systeme angeboten werden. |
| Sperrlinie und Anfahrgeschwindigkeit | Bestimmen die erforderliche Leistungsstufe und die Anordnung. |
| Fundament und Einbaukonfiguration | Müssen zum geprüften System und zum konkreten Standort passen. |
| Feste und bewegliche Barrieren | Bewegliche Durchfahrten bestimmen Technik, Betrieb und einen wesentlichen Teil der Kosten. |
| Barrierefreiheit und Rettungswege | Fußgänger, Rollstühle, Feuerwehr und Rettungsdienst müssen mitgedacht werden. |
| Bedienung und Notbetrieb | Zum Beispiel Funk, RFID, Phone Access, Kennzeichenerkennung, Notabsenkung oder EFO. |
Wir liefern die Hochsicherheitsanlage als abgestimmtes System. Je nach Projekt umfasst die Leistung Vorplanung und technische Auslegung, Fertigung im Werk, Fundamentsystem, Steuerung und Zutrittskomponenten, Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme sowie Service.
Die werkseitig vorbereiteten Fundament- und Systemkomponenten reduzieren den Aufwand auf der Baustelle und ermöglichen kurze, planbare Einbauzeiten. Bei geeigneten Bedingungen können Polleranlagen innerhalb eines Arbeitstages gesetzt und montiert werden; Umfang und Dauer hängen von Stückzahl, Tiefbau, Leitungen, Untergrund und Anlagenkonfiguration ab.
Für die externe Dokumentation werden freigegebene Datenblätter und die jeweiligen Zertifikate der ausgewählten Ausführung verwendet. Der vollständige Prüfbericht ist dafür nicht erforderlich.
SecureLine-Anlagen sind an unterschiedlichen sicherheitsrelevanten Standorten in Deutschland und Europa im Einsatz, unter anderem in Innenstädten, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen, an Veranstaltungsorten und an Gewerbeobjekten.
Ein Anti-Terror-Poller ist eine Fahrzeugsicherheitsbarriere, deren Widerstand gegen einen definierten Fahrzeuganprall praktisch geprüft wurde. Im Test trifft ein reales Prüffahrzeug mit festgelegter Masse, Geschwindigkeit und Anprallwinkel auf das System. Gemessen wird unter anderem, wie weit das Fahrzeug die definierte Sperrlinie überschreitet.
Ein normaler Absperr- oder Verkehrspoller dient in erster Linie der Verkehrslenkung und Zufahrtskontrolle. Ein crashgeprüfter Poller besitzt darüber hinaus einen dokumentierten Anprallnachweis für eine konkrete Systemkonfiguration. Optisch können beide Systeme ähnlich aussehen, maßgeblich sind deshalb der vollständige Prüfcode und das zugehörige Zertifikat.
IWA 14-1:2013 ist inzwischen zurückgezogen und wurde durch ISO 22343-1:2023 als aktuelle internationale Norm für Leistungsanforderungen, Anprallprüfung und Leistungsbewertung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren ersetzt. PAS 68:2013 ist eine ältere britische Prüfspezifikation und ebenfalls zurückgezogen.
Nein. Bestehende, korrekt durchgeführte Prüfungen werden nicht nachträglich in einen neuen Prüfcode umgerechnet. Maßgeblich bleibt die Spezifikation, nach der die konkrete Ausführung geprüft und dokumentiert wurde.
Die Ausführung HY-M30 wurde mit einem Prüffahrzeug von 7.200 kg der Klasse N2A bei 48 km/h und 90 Grad geprüft, die Eindringtiefe beträgt -0,2 m. Die Ausführung HY-M50 wurde mit demselben Prüffahrzeug bei 80 km/h und 90 Grad geprüft, die Eindringtiefe beträgt 0,7 m.
Ein Anprallversuch bewertet nicht nur das sichtbare Sperrelement. Die auftretende Energie wird über das Pollersystem und die Fundamentierung in den Untergrund eingeleitet. Der Prüfnachweis bezieht sich deshalb auf die getestete Gesamtkonfiguration.
Die Sperrlinie ist die gedachte Linie, an der die Fahrzeugsicherheitsbarriere angeordnet ist und auf die sich die gemessene Eindringtiefe bezieht. Für einen wirksamen Zufahrtsschutz muss diese Linie als Gesamtsystem betrachtet werden.
Nein. Die im Crashtest gemessene Eindringtiefe ist ein wichtiger Planungswert, aber nicht automatisch mit dem gesamten erforderlichen Sicherheitsabstand gleichzusetzen. Der Abstand zu Menschen, Fassaden, Bühnen oder anderen Schutzzielen muss standort- und risikobezogen festgelegt werden.
Die BikeLine wurde in eigener Konfiguration nach ISO 22343-1:2023 geprüft. Im Anprallversuch mit einem Prüffahrzeug der Klasse N2A bei 48 km/h wurde die Leistungsbewertung V/7200[N2A]/48/90:-0,1/15,3 erreicht.
Typische Einsatzorte sind Innenstädte und Fußgängerzonen, Stadien und Veranstaltungsflächen, Behörden- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- und Unternehmensstandorte sowie Objekte der kritischen Infrastruktur.
Bei geeigneten Bedingungen können Polleranlagen innerhalb eines Arbeitstages gesetzt und montiert werden. Umfang und Dauer hängen von Stückzahl, Tiefbau, Leitungen, Untergrund und Anlagenkonfiguration ab.
Für die externe Dokumentation werden freigegebene Datenblätter und die jeweiligen Zertifikate der ausgewählten Ausführung verwendet. Der vollständige Prüfbericht ist dafür nicht erforderlich.